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Nach dem Tod des Versicherten erhalten seine Hinterbliebenen
eine Rente, sofern die Wartezeit erfüllt ist.
Dies wird als Hinterbliebenenrente bezeichnet. Zu beachten
ist dabei, dass Waisen die älter als 18 Jahre
sind nur unter besonderen Voraussetzungen Anspruch
auf eine Hinterbliebenenrente haben. Dies ist z.B.
der Fall bei einer Schul- oder Berufsausbildung. |