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Hotelkosten werden im Regelfall für maximal
100 Tage übernommen, wenn ein Haus oder eine Wohnung
wegen eines Schadens vorübergehend unbewohnbar
ist. Dabei beträgt die tägliche Erstattungshöhe
maximal 1 Promille (0,1 Prozent) der Versicherungssumme.
Angeboten werden auch Tarife, bei denen diese Hotelkosten
beitragsfrei höher versichert sind. |