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Die Hundehalterhaftpflichtversicherung sichert die
Schäden die aufgrund des Verhaltens eines Hundes
entstehen ab und ist eine besondere Form der Haftpflichtversicherung.
Versichert ist ebenfalls der Tierhüter, der nicht
gewerbsmäßig auf den Hund aufpasst bzw.
diesen betreut. Um Kampfhunde zu versichern, wird in
der Regel ein Zuschlag verlangt oder sie werden gänzlich
abgelehnt. Jagdhunde müssen meist nicht gesondert
versichert werden, da diese über eine bestehende
Jagdhaftpflichtversicherung versichert sind. |