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Eine Instanz ist die Bezeichnung für die Stufen eines Gerichtsverfahrens. Die niedrigste ist dabei das Amtsgericht, gefolgt von dem Landgericht, Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof. Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach Streitwert bzw. bei Strafsachen nach der Art der Straftat. Auch die Art der zulässigen Rechtsmittel sind entscheidend für die Zuständigkeit der Instanzen.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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