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Die Internationale Versicherungskarte, auch als
Grüne Deckungskarte bekannt, wird benötigt,
wenn ein Fahrzeugführer den Geltungsbereich der
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung verlässt.
Ohne dieses Dokument als Nachweis zum Versicherungsschutz
kann in vielen Ländern die Einreise mit dem Fahrzeug
an der Grenze verweigert werden. |