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Invaliditätsgrad |
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Der Invaliditätsgrad ist entscheidend für
einen Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der
Berufsunfähigkeits- und der Unfallversicherung.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet
sich der Grad der Invalidität nach der Einschränkung
der beruflichen Fähigkeiten. Die Unfallversicherung
wiederum zahlt die volle Invaliditätsversicherungssumme
bei einem unfallbedingtem dauerhaftem Verlust der psychischen
und physischen Leistungsfähigkeit. Bei auftretender
Teilinvalidität wird ein entsprechender Teil der
Summe nach dem Invaliditätsgrad gezahlt. |
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