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Invaliditätsleistung
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Invaliditätsleistung |
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Wenn es durch einen Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung
der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit
des Versicherten kommt, besteht ein Anspruch auf Invaliditätsleistung.
Die Invalidität muss allerdings innerhalb eines
Jahres nach dem Unfall eintreten oder spätestens
vor Ablauf einer Frist von drei weiteren Monaten ärztlich
festgestellt und geltend gemacht werden. Hierbei kann
es allerdings von Versicherer zu Versicherer zu Abweichungen
kommen. |
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halten. Allerdings kann keine Garantie für die
Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte
übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge
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