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Jagdhaftpflichtversicherung
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Jahresbruttomiete
Jahresschadenrückversicherung
Juritische Person
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Jagdhaftpflichtversicherung |
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Die Jagdhaftpflichtversicherung gehört zu den
gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen.
Dieser Fakt gilt nicht nur für Berufs- und Nichtberufsjäger,
sondern auch für Tagesjagdscheinbesitzer. Durch
diese Haftpflichtversicherung werden Haftpflichtansprüche
aus dem Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und der
Haltung von Jagdhunden abgedeckt. Die gesetzlich vorgeschriebene
Mindestdeckungssumme beträgt für Personenschäden
500.000 Euro und für Sachschäden 50.000 Euro. |
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