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 Jagdhaftpflichtversicherung
 
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 Juritische Person

  Jagdhaftpflichtversicherung

Die Jagdhaftpflichtversicherung gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen. Dieser Fakt gilt nicht nur für Berufs- und Nichtberufsjäger, sondern auch für Tagesjagdscheinbesitzer. Durch diese Haftpflichtversicherung werden Haftpflichtansprüche aus dem Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und der Haltung von Jagdhunden abgedeckt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme beträgt für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 50.000 Euro.

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Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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