|
Jagdhaftpflichtversicherung
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Jahresbruttomiete
Jahresschadenrückversicherung
Juritische Person
|
|
|

|
|
Jahresarbeitsentgeltgrenze |
|

|
|
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Gehaltsgrenze
die überschritten werden muss, um sich privat
Krankenversichern zu können. Diese liegt bei einem
Bruttojahreseinkommen von über 47.700 Euro und
wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. |
|

|
|
Werbeanzeigen |
|
|
|

|
|

|
|
Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des
Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu
halten. Allerdings kann keine Garantie für die
Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte
übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge
für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren
Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info
Vielen Dank! |
|