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 Juritische Person

  Juritische Person

Juritische Personen sind Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit gesetzlich anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Eine juristische Person kann Träger von Rechten und Pflichten sein und als Person vor Gericht klagen und auch selbst verklagt werden. Handlungsfähig sind juristische Personen durch die Organe, wie z.B. durch die Haupt- und Mitgliederversammlung, durch den Vorstand und durch den Geschäftsführer. Unterschieden werden juristische Personen des öffentlichen Rechts, z.B. Stiftungen und Körperschaften und juristische Personen des Privatrechts, wie z.B. Kapitalgesellschaften und Vereine.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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