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Juritische Personen sind Personenvereinigungen und
Vermögensmassen mit gesetzlich anerkannter rechtlicher
Selbstständigkeit. Eine juristische Person kann
Träger von Rechten und Pflichten sein und als
Person vor Gericht klagen und auch selbst verklagt
werden. Handlungsfähig sind juristische Personen
durch die Organe, wie z.B. durch die Haupt- und Mitgliederversammlung,
durch den Vorstand und durch den Geschäftsführer.
Unterschieden werden juristische Personen des öffentlichen
Rechts, z.B. Stiftungen und Körperschaften und
juristische Personen des Privatrechts, wie z.B. Kapitalgesellschaften
und Vereine. |