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Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden
mit der Kapitalertragssteuer besteuert und direkt durch
die Banken und Sparkassen, die dazu verpflichtet sind,
an das jeweilige Finanzamt abgeführt, sofern kein
Freistellungsauftrag vorliegt, bzw. dieser nicht überschritten
wurde. Der Steuersatz für die Kapitalertragssteuer
richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen
Steuerzahlers. |