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Kalenderjahrmethode
Kapitaldeckungsverfahren
Kapitalertragssteuer
Kapitallebensversicherung
Kapitalwahlrecht
Karenzzeit
Kassenwahlrecht
Kausalität
Kaution
Kfz-Versicherung
Kinderklausel
Kindernachversicherung
Kinderunfallversicherung
Klausel
Kostenanteil
Kostenerstattungsprinzip
Kostenfestsetzung
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Kraftfahrzeugbestandteile
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeughalter
Krankengeld
Krankenhaustagegeldversich.
Krankentagegeld
Krankenversichertenkarte
Krankenversicherung
Krankheitskostenvollversicherung
Krankheitskostenzusatz
Kulanz
Kündigung
Kunstgegenstände
Kurtagegeld
KVDR
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Kapitallebensversicherung |
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Bei einer Kapitallebensversicherung werden die gesammelten
Beiträge plus die daraus entstandenen Gewinne
beim Erleben des Ablaufs der Police an den Versicherten
ausgezahlt. In der Regel wird eine Kapitallebensversicherung
von dem Hauptverdiener eines Haushaltes abgeschlossen.
Im Todesfall sind somit die Hinterbliebenen abgesichert
und im Erlebensfall stellt diese Lebensversicherung
eine gute Altersvorsorge für den Versicherten
dar. Eine Risikolebensversicherung hingegen zahlt nur
im Todesfall das Geld an die Angehörigen aus,
doch im Erlebensfall zahlt sie nichts. |
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