|
Das Kapitalwahlrecht besagt, dass der Versicherte
einer privaten Rentenversicherung das Recht hat, am
Ende der Aufschubzeit oder zu Beginn der Rentenzahlung
statt der Rente auch eine einmalige Kapitalabfindung
zu erhalten. Die Kapitalabfindungshöhe entspricht
dem Einmalbetrag, der für eine Sofortrente in
gleicher Höhe wie die ursprünglich vereinbarte
Rente zu leisten wäre. |