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Kalenderjahrmethode
Kapitaldeckungsverfahren
Kapitalertragssteuer
Kapitallebensversicherung
Kapitalwahlrecht
Karenzzeit
Kassenwahlrecht
Kausalität
Kaution
Kfz-Versicherung
Kinderklausel
Kindernachversicherung
Kinderunfallversicherung
Klausel
Kostenanteil
Kostenerstattungsprinzip
Kostenfestsetzung
Kraftfahrtversicherung
Kraftfahrzeugbestandteile
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeughalter
Krankengeld
Krankenhaustagegeldversich.
Krankentagegeld
Krankenversichertenkarte
Krankenversicherung
Krankheitskostenvollversicherung
Krankheitskostenzusatz
Kulanz
Kündigung
Kunstgegenstände
Kurtagegeld
KVDR
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Karenzzeit |
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Der leistungsfreie Zeitraum zwischen dem Entstehen
des Leistungsanspruchs und dem tatsächlichen Beginn
von Vertragsleistungen wird als Karenzzeit bezeichnet.
Anwendung findet die Vereinbarung einer Karenzzeit
um Versicherungsbeiträge zu reduzieren. Diese
kann zum Beispiel bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
oder einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung
für normalerweise 12, 18 oder 24 Monate bestimmt
werden. Dieser Zeitraum kann durch Lohnfortzahlung
oder Rücklagen überbrückt werden. Mit
eintreten der Karenzzeit entfällt die Beitragszahlung. |
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