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Erwarten Eltern Nachwuchs und sind gesetzlich krankenversichert,
so beginnt mit dem Zeitpunkt der Geburt der Versicherungsschutz
für das neugeborenen Kind. Der Versicherungsschutz
beginnt dabei ohne Wartezeit und ohne eine Gesundheitsprüfung.
Das selbe gilt für Privatversicherte, allerdings
muss ein Elternteil mindestens drei Monate bei der
privaten Krankenversicherung versichert sein. Außerdem
muss die Anmeldung zur Versicherung spätestens
zwei Monate nach der Geburt rückwirkend zum Ersten
des Geburtsmonats erfolgen und der Versicherungsschutz
des Neugeborenen darf nicht höher oder umfassender
sein als der des versicherten Elternteils, weil es
sich um eine Nachversicherung handelt.
Die Geburt eines Kindes ist gleichgesetzt mit einer
Adoption, sofern das Kind zum Adoptionszeitpunkt minderjährig
ist. |