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Kalenderjahrmethode
Kapitaldeckungsverfahren
Kapitalertragssteuer
Kapitallebensversicherung
Kapitalwahlrecht
Karenzzeit
Kassenwahlrecht
Kausalität
Kaution
Kfz-Versicherung
Kinderklausel
Kindernachversicherung
Kinderunfallversicherung
Klausel
Kostenanteil
Kostenerstattungsprinzip
Kostenfestsetzung
Kraftfahrtversicherung
Kraftfahrzeugbestandteile
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeughalter
Krankengeld
Krankenhaustagegeldversich.
Krankentagegeld
Krankenversichertenkarte
Krankenversicherung
Krankheitskostenvollversicherung
Krankheitskostenzusatz
Kulanz
Kündigung
Kunstgegenstände
Kurtagegeld
KVDR
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Krankengeld |
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Das Krankengeld für Mitglieder der Gesetzlichen
Krankenversicherung liegt zwischen 70 Prozent des wegen
Arbeitsunfähigkeit entgangenen geregelten Bruttoeinkommen
und maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Es beträgt allerdings nie mehr als 90 Prozent
des entgangenen geregelten Nettoeinkommens. Von diesem
Krankengeld zahlt der versicherte Arbeitnehmer Beiträge
an die gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen.
In der privaten Krankenversicherung wird jedoch üblicherweise
kein Krankengeld gezahlt. Dort besteht die Möglichkeit
zum zusätzlichen Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. |
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