|
Eine Krankentagegeldversicherung, auch Verdienstausfallversicherung
genannt, zahlt nach dem Ablauf der vereinbarten Karenzzeit
ein Tagegeld in vertraglicher Höhe, egal ob der
Versicherte zu Hause oder im Krankenhaus behandelt
wird. Jede medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen
Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf eine
vollständige Arbeitsunfähigkeit ärztlich
festgestellt wird, gilt als Versicherungsfall. Dann
wird für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit
das Krankentagegeld zeitlich unbegrenzt und steuer-
sowie sozialabgabenfrei gezahlt. Dabei gilt, dass spätestens
am Tag des vereinbarten Leistungsbeginns die ärztlich
festgestellte Arbeitsunfähigkeit der Versicherung
angezeigt werden muss. |