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Eine private Krankheitskostenvollversicherung umfasst
ambulante, stationäre und gegebenenfalls zahnärztliche
Heilbehandlungen sowie weitere vereinbarte Leistungen
und kommt so wie die gesetzliche Krankenkasse für
die anfallenden Krankheitskosten auf. Allerdings besteht
bei der Krankheitskostenvollversicherung die Möglichkeit,
den Versicherungsschutz auf die Bedürfnisse des
Versicherten abzustimmen. |