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Die Leistung außerhalb der Eintrittspflicht
des Versicherers wird als Kulanz bezeichnet. Gewährt
wird die Kulanz nur in besonderen Fällen, wenn
der Versicherungsvertrag einen günstigen Risikoverlauf
in den letzten Jahren aufweist und die voraussichtlich
zusätzlichen Aufwendungen in einem angemessenen
Verhältnis zum jährlichen Beitrag des Versicherungsnehmers
stehen. |