|
Kunstgegenstände sind im Regelfall bis zu einem
Betrag von 1.500 Euro pro Schadenfall in der Hausratversicherung
abgedeckt. Diese Grenze gilt nicht, wenn Kunstgegenstände
in einem mehrwandigen, mindestens 200 Kilogramm schweren
oder eingemauerten Stahlschrank aufbewahrt werden.
Für Wertsachen die allerdings der Anschauung dienen,
kann die Entschädigungsgrenze durch höhere
Beiträge angehoben werden. Wenn sich sehr viele
Kunstgegenstände und andere Wertsachen im Haushalt
befinden, dann sollte zusätzlich zur Hausratversicherung
eine Valorenversicherung abgeschlossen werden. |