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Die KVDR ist eine Pflichtversicherung, die in der
gesetzlichen Krankenversicherung eintritt, wenn Personen
die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen.
Jeder krankenversicherungspflichtige Rentner muss aus
seiner Rente Beiträge entrichten, an denen sich
auch der Rentenversicherungsträger beteiligt.
Die Beiträge des Versicherten, die von seiner
Rente einbehalten werden und der Beitragsteil des Rentenversicherungsträgers
werden an die Krankenkasse weitergeleitet. Rentner
die nicht Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse
sind, können einen Beitragszuschuss aus der Rentenversicherung
zur privaten oder freiwilligen Krankenversicherung
beantragen. |