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Die Landesversicherungsanstalten sind Träger
der Rentenversicherung der Arbeiter und sind zuständig
für Versicherte, die als Arbeiter beschäftigt
sind und nicht einer Sonderversicherungsanstalt angehören.
Bundesweit gibt es insgesamt 23 Landesversicherungsanstalten,
während in der Regel für die Versicherung
eines Arbeiters die LVA am Wohnsitz des Versicherten
zuständig ist. |