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Damit Lebensversicherungen für die Versicherer
kalkulierbar sind, werden sie auf der Basis "normaler"
Gesundheitsverhältnisse berechnet. Sollte eine
Vorerkrankung vorliegen, so kann der Antragsteller
vom Versicherer entweder abgelehnt werden oder es wird
ein Risikozuschlag verlangt, bzw. ein Leistungsausschluss
vereinbart. Die Ermittlung einer Vorerkrankung wird
im Vorfeld durch eine Gesundheitsprüfung festgestellt. |