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Jeder Versicherer ist zur Leistung und damit zur
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers
verpflichtet, wenn folgende vom zuständigen Schadenbüro
zu überprüfenden Voraussetzungen vorliegen:
Formelle Punkte:
- es besteht ein gültiger Rechtsschutzvertrag,
- es besteht für das betroffene Risiko ein Versicherungsschutz,
- der Versicherungsnehmer hat Beiträge fristgerecht
gezahlt
Materielle Punkte:
- geschilderter Sachverhalt muss einer Leistungsart
zugeordnet
werden können,
- der Zeitpunkt des Rechtschutzfalles muss in Laufzeit
des
Rechtschutz-Vertrages fallen,
- die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des
Versicherungsnehmers muss im örtlichen Geltungsbereich
erfolgen,
- es darf kein Risikoausschluss vorliegen,
- es darf keine Obliegenheitsverletzung vorliegen
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