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Die Luftfahrt-Unfallversicherung ist eine Spezialform
der privaten Unfallversicherung. Sie deckt die Risiken
eines Luftfahrtunfalls ab. Anspruch auf Versicherungsschutz
haben dabei Fluggäste in Ausübung eines Berufes,
das Flugpersonal, Freizeitpiloten, Fluglehrer, Flugschüler
und Sportflieger. |