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Mahnverfahren
Mallorca-Police
Materieller Versicherungsbeginn
Mehrfachversicherung
Mehrleistung
Meldepflicht
Meldung der Arbeitsunfähigkeit
Mietereinbauten
Mietsachschäden
Mietverlustversicherung
Minderjährigkeit
Minderungspflicht
Mindestbeitrag
Mindestbeitragbemessungsgrenze
Mindestdeckung
Mindesteigenbeitrag
Mindestrente
Mischfonds
Mittelbare Schäden / Hagel
Mitversicherte Person
Mitwirkungspflichten
Mobiliarverglasung
Mutterschaftsgeld
Mutterschutzfristen
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Mehrfachversicherung |
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Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn gleiche
Interessen gegen die selben Gefahren und Schäden
bei gleichen räumlichen Geltungsbereich der Versicherung
und zur gleichen Zeit bei mehreren Versicherungsgesellschaften
gedeckt sind. Der privat Versicherte einer Krankheitskostenversicherung
muss das jeweilige private Krankenversicherungsunternehmen
unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn er eine
weitere Police bei einem anderen Versicherungsunternehmen
abschließen möchte oder von der Versicherungsberechtigung
in der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch machen
will. Auch vor dem Abschluss einer weiteren Krankenhaustagegeldversicherung
oder Krankentagegeldversicherung muss die Einwilligung
der Erstversicherung eingeholt werden. |
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