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Die Meldepflicht gehört im Rahmen eines Versicherungsvertrages
zu den Pflichten die ein Versicherungsnehmer zu erfüllen
hat. Bei Eintritt eines Haftpflichtschadens hat der
Versicherte damit die Pflicht, diesen so schnell wie
möglich der Versicherung mitzuteilen. Laut Vertrag
wird dies in der Regel als unverzüglich definiert.
Allerdings gilt im Normalfall die Meldepflicht des
Versicherten als erfüllt, wenn dieser spätestens
am darauf folgenden Tag den entstandenen Schaden bei
seinem Versicherer meldet. Zur Meldepflicht gehört
außerdem, dass unabhängig vom Schadensfall
Änderungen zu melden sind, die das Versicherungsverhältnis
betreffen. |