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Mietereinbauten sind Sachen, die ein Mieter auf
eigene Kosten in ein Gebäude einbringt und dafür
auch die wirtschaftliche Gefahrtragung trägt.
Im Falle der Zerstörung oder der Beschädigung
hat der Mieter damit für diese Einbauten keinen
Anspruch auf Ersatz durch den Gebäudeeigentümer.
Dies gilt nicht nur für Sachen die der Mieter
selbst beschafft hat, sondern auch für Einbauten
die übernommen wurden. Da Mietereinbauten grundsätzlich
nicht versichert sind, kann dies auf Wunsch jedoch
vereinbart werden. |