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Mietsachschäden sind Schäden an gemieteten
Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten
Räumen in Gebäuden. Zu diesen zählen
z.B. Beschädigungen von Türen, Wänden,
Badkeramik und Fußböden, die allesamt im
Rahmen der privaten Haftpflicht mitversichert sind.
Keine Haftpflichtansprüche bestehen durch Abnutzung,
Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung.
Des weiteren sind Schäden an Heizungs-, Kessel-,
Maschinen- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an
Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden ausgeschlossen,
wenn sich der Versicherte gegen diese Schäden
gesondert versichern kann. |