|
Eine Mietverlustversicherung wird für den Fall
notwendig, wenn ein privat vermietetes Gebäude
durch einen Schaden zu dem Umstand kommt, das es nur
noch teilweise oder gar nicht mehr nutzbar ist, bzw.
die Nutzung nicht mehr zumutbar ist. Dann hat der Mieter
das Recht auf Kürzung oder Einbehaltung der Miete.
Dabei gilt, dass der Mietausfall zeitlich begrenzt
ist und spätestens zu dem Zeitpunkt endet, an
dem das Gebäude wieder bezogen werden kann. Eine
Mietverlustversicherung kann mit Vereinbarung auch
bei einem Mietausfall für gewerblich genutzte
Räume einspringen. |