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Die Minderungspflicht besagt, dass jeder Geschädigte
grundsätzlich zur Minderung eines Schadens verpflichtet
ist. Bei einem Schadenfall muss er sich also stets
so verhalten, als handle er in eigenem wirtschaftlichen
Interesse. Das bedeutet, wenn der Geschädigte
unverhältnismäßig hohe Schadenersatzforderungen
stellt oder Kosten verursacht, hat der Schadenverursacher
das Recht diese Forderungen zu kürzen. |