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Ein monatlich zu zahlender Mindestbeitrag zur Rentenversicherung
wird jährlich neu festgelegt und gilt für
Pflichtversicherte sowie für freiwillig Versicherte.
Wird dieser Mindestbeitrag unterschritten, so gelten
die Zahlungen als nicht rechtswirksam entrichtete Beiträge
und damit auch nicht als Beitragzeiten. |