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Der Mindesteigenbeitrag ist ein Begriff aus dem
Altervermögensgesetz (AvmG) und bedeutet, dass
der Förderungsberechtigte selber einen Mindestbeitrag
in den Altersvorsorgevertrag einzahlen muss, um die
maximale Förderung zu erhalten. Wird der Mindesteigenbeitrag
unterschritten, wird entsprechend auch die Förderung
gekürzt. |