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In Versicherungspolicen kann neben der Person, welche
den Vertrag unterschreibt, auch ein gesamter von vornherein
festgelegter Personenkreis mitversichert werden. Diese
mitversicherten Personen werden dabei nur in ihrer
Eigenschaft jedoch nicht namentlich genannt. Ein Beispiel
hierfür ist die Privathaftpflichtversicherung
in der die Ehepartner sowie die Kinder bis zu einem
bestimmten Alter mitversichert sind. |