|
Die Mitwirkungspflicht ist ein Begriff aus der Sozialversicherung.
Jeder Leistungsberechtigte der Sozialleistungen beantragt
oder erhält, hat nach dem Sozialgesetzbuch auch
Mitwirkungspflichten. Werden diese vom Versicherungsnehmer
nicht erfüllt, so kann der Versicherer die Leistungen
kürzen oder ganz einstellen. |