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Mahnverfahren
Mallorca-Police
Materieller Versicherungsbeginn
Mehrfachversicherung
Mehrleistung
Meldepflicht
Meldung der Arbeitsunfähigkeit
Mietereinbauten
Mietsachschäden
Mietverlustversicherung
Minderjährigkeit
Minderungspflicht
Mindestbeitrag
Mindestbeitragbemessungsgrenze
Mindestdeckung
Mindesteigenbeitrag
Mindestrente
Mischfonds
Mittelbare Schäden / Hagel
Mitversicherte Person
Mitwirkungspflichten
Mobiliarverglasung
Mutterschaftsgeld
Mutterschutzfristen
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Mutterschutzfristen |
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Die Mutterschutzfristen dienen dem Schutz der Mutter
und des Kindes und beginnen sechs Wochen vor dem Termin
der Geburt und enden acht Wochen nach der Geburt. Bei
Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich
die Frist um vier Wochen. Während Mitglieder einer
gesetzlichen Krankenversicherung in dieser Zeit Anspruch
auf Mutterschaftsgeld haben und keine Beiträge
zahlen brauchen, müssen Mitglieder in einer privaten
Krankenversicherung auch während der Mutterschutzfristen
Beiträge entrichten. |
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