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In der privaten Krankenversicherung können
im Rahmen der Nachversicherung innerhalb einer bestimmten
Frist, z.B. Neugeborene ohne Risikoprüfung und
Wartezeiten aufgenommen werden.
Daneben betrifft eine Nachversicherung auch ehemalige
Staatsdiener, wie Beamte, Richter sowie Berufs- und
Zeitsoldaten, die wegen ihrer Versicherungsfreiheit
in der gesetzlichen Rentenversicherung nie eingezahlt
haben, weil der Staat ihnen bisher eine Versorgung
garantiert hat. Scheiden diese allerdings vor Eintritt
des Versorgungsfalles aus ihrem Dienstverhältnis
aus, so verlieren sie ihr Versorgungsanrecht und werden
aus diesem Grund in der gesetzlichen Rentenversicherung
nachversichert. In diesem Fall muss der frühere
Dienstherr für die gesamte Beamtentätigkeit
Pflichtbeiträge aus den Beamtengehältern
nachzahlen. |