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Nachtrag
Nachversicherung
Nachweispflicht
Natürliche Person
Neuwert
Neuwertfaktor bei Wohngebäuden
Neuwertversicherung
Nicht versicherbare Personen
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Nichtselbstständige
Notstandsituation
Notwehr
Novation
Nuklearschaden
Nursing Care Insurance
Nutzfahrzeuge
Nutzfeuer
Nutzung
Nutzung des Gebäudes
Nutzungsausfall
Nutzungsberechtigter
Nutzwärmeschäden
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Nicht versicherbare Personen |
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Geisteskranke sowie dauernd pflegebedürftige
Personen sind nach § 3 I AUB nicht versicherbar
und selbst bei Beitragszahlung nicht versichert. Mit
Eintreten der oben genannten Krankheiten erlischt der
Versicherungsschutz und gleichzeitig endet die Versicherung.
Der entrichtete Beitrag nach Eintritt der Versicherungsunfähigkeit
wird von der Versicherung zurückgezahlt. |
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