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Die Art der Nutzung eines Fahrzeugs muss beim Abschluss
einer Kfz-Versicherung angegeben werden und sie hat
Auswirkung auf die Höhe des Versicherungsbeitrages.
Ein Fahrzeug kann überwiegend oder sogar ausschließlich
für private oder gewerbliche Zwecke eingesetzt
werden, wobei unter einer privaten Nutzung neben allen
privaten Fahrten auch die Fahrten zum Arbeitsplatz
und zu dienstlichen Seminaren fallen. Um eine gewerbliche
Nutzung handelt es sich, wenn das Fahrzeug im Besitz
eines Unternehmens ist, oder es für berufliche
Fahrten, wie z.B. für Lieferdienste oder Handelsvertreterfahrten
verwendet wird. |