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Wenn ein Geschädigter nach einem Autounfall
sein Kraftfahrzeug nicht mehr benutzen kann, aber trotzdem
noch Steuern, Versicherungen und sonstige Kosten für
das Kfz bezahlen muss, so hat er Anspruch auf einen
Nutzungsausfall, bzw. eine Nutzungsausfallentschädigung.
Die Berechnung des Anspruches auf Nutzungsausfall erfolgt
je nach dem beschädigten Fahrzeugtyp. |