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Nutzwärmeschäden bzw. Nutzfeuerschäden
sind Schäden an versicherten Gegenständen,
die durch ein Nutzfeuer oder durch Nutzwärme entstanden
sind. Zu diesen zählen beispielsweise Öfen,
Mikrowellen und Bügeleisen, die bewusst der Wärme
ausgesetzt werden. In der Hausratversicherung sind
Nutzwärmeschäden je nach gewählten Tarif
entweder mitversichert oder nicht. Werden z.B. Kleidungsstücke
zum Trocknen an den Kamin gehängt und dadurch
beschädigt, kann das als Nutzwärmeschaden
ersetzt werden.
Bei einer Wohngebäudeversicherung sind solche
Schäden jedoch nicht versichert.
Katastrophale Auswirkungen kann das für Betriebe
wie Reinigungen oder Wäschereien bedeuten. Deshalb
sollten diese den Versicherungsschutz erweitern und
Trocknungs-, Räucher- und ähnliche Erhitzungsanlagen
zusätzlich absichern. |