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Hält sich ein Versicherungsnehmer nicht an
die vom Versicherungsunternehmen auferlegten Pflichten,
so liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Dies ist
z.B. schon der Fall, wenn ein Schaden nicht unverzüglich
gemeldet wird. Auch das Verschweigen einer Vorerkrankung
vor einem Abschluss einer privaten Krankenversicherung
oder Berufsunfähigkeitsversicherung, ist eine
Obliegenheitsverletzung. |