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Objektives
Risiko
Obliegenheiten
Obliegenheitsverletzung
Öffentliches Recht
Öffentliche Wege und Plätze
Ombudsmann
Ordentliche
Kündigung
Ordnungswidrigkeit
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Ombudsmann |
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Als Ombudsmann wird ein kostenfreier Schlichter
bei Streitfällen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer
bezeichnet. Ein Ombudsmann gilt als neutral und unabhängig
und soll den Gang zum Gericht vermeiden. Allerdings
darf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht
noch nicht eingeschaltet sein und es darf auch noch
kein Gerichtsverfahren laufen, um einen Ombudsmann
in Anspruch nehmen zu können. Dieser kann dann
bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro entscheiden.
Liegt der Streitwert jedoch höher, so darf er
nur noch Empfehlungen abgeben. |
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