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Objektives
Risiko
Obliegenheiten
Obliegenheitsverletzung
Öffentliches Recht
Öffentliche Wege und Plätze
Ombudsmann
Ordentliche
Kündigung
Ordnungswidrigkeit
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Ordentliche
Kündigung |
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Eine ordentliche Kündigung ist nur zum Ende
des laufenden Versicherungsjahres möglich. Dabei
beträgt die Kündigungsfrist drei Monate,
was bedeutet, dass zwischen dem Zugang der Kündigung
und dem Vertragsende drei ganze Kalendermonate liegen
müssen. Die Kündigungsfrist ist auch dann
gewahrt, wenn der letzte Tag der Erklärungsfrist
auf einen Sonn- oder Feiertag fällt und die Kündigung
erst am nächsten Werktag zugegangen ist. Bei einer
ordentlichen Kündigung muss keine Begründung
angegeben werden und sie kann auf einzelne Tarife und
Personen beschränkt werden. |
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