Home

Experte

Lexikon

Kontakt

Forum

Sitemap

Versicherungslexikon


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z  

 Objektives Risiko
 Obliegenheiten
 Obliegenheitsverletzung
 Öffentliches Recht
 Öffentliche Wege und Plätze
 Ombudsmann
 Ordentliche Kündigung
 
Ordnungswidrigkeit

  Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist nur zum Ende des laufenden Versicherungsjahres möglich. Dabei beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, was bedeutet, dass zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Vertragsende drei ganze Kalendermonate liegen müssen. Die Kündigungsfrist ist auch dann gewahrt, wenn der letzte Tag der Erklärungsfrist auf einen Sonn- oder Feiertag fällt und die Kündigung erst am nächsten Werktag zugegangen ist. Bei einer ordentlichen Kündigung muss keine Begründung angegeben werden und sie kann auf einzelne Tarife und Personen beschränkt werden.

  Werbeanzeigen

Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

AUTOVERSICHERUNG

KFZ Versicherungsrechner

KRANKENVERSICHERUNG

Ges. Krankenversicherung

Priv. Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

ALTERSVORSORGE

Priv. Rentenversicherung

Altersvorsorge

Riester Rechner

Rürup Rente

Kapitallebensversicherung

RISIKOVORSORGE

Berufsunfähigkeit

Unfallversicherung

Risikolebensversicherung

HEIM | RECHT | PFLICHT

Privathaftpflicht

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung

Rechtsschutzversicherung

Haus & Grund Haftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Hundehaftpflicht

Pferdehaftpflicht

Gewerbeversicherung

SERVICE

Versicherungsnews

Umfrage

Partnerprogramm

VERSICHERUNGSRECHNER

Bookmark

Webseite empfehlen

AGB

Impressum