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Bei einer Kfz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer
einen Partnerrabatt erhalten, wenn nur er und sein
Lebens- bzw. Ehepartner mit dem versicherten Kraftfahrzeug
fahren. Werden allerdings die Voraussetzungen bzw.
Konditionen für den Erhalt des Partnerrabatts
nicht eingehalten oder die erforderlichen Angaben nicht
erbracht, wird bei einigen Versicherungsunternehmen
eine Vertragsstrafe fällig oder ein höherer
Versicherungsbeitrag verlangt. |