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Die Pauschalregelung findet im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung
Anwendung. Dadurch hat ein Versicherungsnehmer in der
Regel erst dann einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente,
wenn dieser zumindest 50 Prozent berufsunfähig
ist. Die Versicherung tritt dann aufgrund dieser Pauschalregelung
von 50 Prozent mit der vollen Leistung ein. |