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Es liegt ein Personenschaden vor, wenn durch ein
Schadenereignis mindestens eine Person verletzt oder
getötet wird. Bei Personenschäden erstreckt
sich die gesetzliche Schadenersatzpflicht nicht nur
auf die Wiederherstellungskosten der Gesundheit, sondern
auch auf alle daraus resultierenden Folgekosten sowie
den Bestattungskosten.
Zu den ersatzpflichtigen Kosten aus Personenschäden
zählen z.B.
- die Arzt- bzw. Krankenhauskosten
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
- Schmerzensgelder
- Verdienstausfall
- Renten aller Art
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