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Als pflegebedürftig gelten alle Personen, die
wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen
und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen
im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer oder
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in
erheblichem oder hohem Maße anderer Hilfe bedürfen.
Dabei richtet sich der Grad der Pflegebedürftigkeit
nach der Häufigkeit des Hilfebedarfs. |