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Pflegedienste sind Einrichtungen die Pflegebedürftige
in deren häuslicher Umgebung pflegen und sich
in privater oder karitativer Trägerschaft befinden.
Zur Vergütung der erbrachten Leistungen gewährt
die Pflegeversicherung Pflegesachleistungen, wenn die
Pflegedienste vorher mit der Pflegeversicherung bzw.
Pflegekasse Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen
abgeschlossen haben. Eine Einrichtung gilt nur dann
als zugelassen, wenn sie über diese Unterlagen
verfügt. |