|
Zur Durchführung der sozialen Pflegeversicherung
wurden durch die gesetzlichen Krankenversicherungen
Pflegekassen eingerichtet. Mit den Trägern ambulanter
Pflegedienste und stationärer Pflegeeinrichtungen
schließen die Pflegekassen Versorgungsverträge
und Vergütungsvereinbarungen. Liegen die Voraussetzungen
im Sinne des Gesetzes vor, so gewähren die Pflegekassen
auf Antrag die im Gesetz genannten Pflegesachleistungen
bzw. Pflegegeld. Eine private Pflegepflichtversicherung
entspricht den Leistungen der Pflegekassen. |